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8 Abs 2 Patg
8 Abs 2 Patg. 2ist nach dem inhalt des gesetzes ein verstoß gegen dieses auch ohne verschulden möglich, so tritt die ersatzpflicht nur im falle des verschuldens ein. (2) 1die gleiche verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den schutz eines anderen bezweckendes gesetz verstößt.

Patentgesetz (patg) verfahren vor dem bundesgerichtshof 2. Dejure.org übersicht bgb abs./nr./satz hervorheben rechtsprechung zu § 823 bgb. Einführungsgesetz zpo (egzpo) § 26.
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Kosten § 26 (kostenentscheidung im rechtsbeschwerdeverfahren) redaktionelle querverweise zu § 92 zpo: (2) 1die gleiche verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den schutz eines anderen bezweckendes gesetz verstößt. Einführungsgesetz zpo (egzpo) § 26.
2Ist Nach Dem Inhalt Des Gesetzes Ein Verstoß Gegen Dieses Auch Ohne Verschulden Möglich, So Tritt Die Ersatzpflicht Nur Im Falle Des Verschuldens Ein.
Dejure.org übersicht bgb abs./nr./satz hervorheben rechtsprechung zu § 823 bgb. Patentgesetz (patg) verfahren vor dem bundesgerichtshof 2.
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